Terms and Conditions

AGBs Come Unity

1. Beginn der Mitgliedschaft
1.1. Die Mitgliedschaft beginnt mit Unterzeichnung der Vereinbarung, sofern kein abweichendes Datum vereinbart wurde.
1.2. Die Mitgliedschaft besteht zunächst für die vereinbarte Grundlaufzeit von 1 oder 12 Monaten.
1.3. Wird die Mitgliedschaft nicht spätestens mit Frist von einem Monat zum Ende der Grundlaufzeit schriftlich gekündigt, verlängert diese sich wieder um die Grundlaufzeit.

2. Kündigung der Mitgliedschaft
2.1. Während der Laufzeit ist eine Kündigung nur aus wichtigem Grund zulässig (siehe Ziffer 12).
2.2. Nach Ablauf der Grundlaufzeit kann die Mitgliedschaft von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Mitgliedschaftsende gekündigt werden.
Nach Ablauf der Grundlaufzeit, verlängert sich der Vertrag wieder um die Grundlaufzeit (1 oder 12 Monate). Die Mitgliedschaft kann von beiden Seiten weiterhin nach der Verlängerung mit einer Frist von einem Monat zum neuen Mitgliedschaftsende gekündigt werden.
2.3. Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der schriftlichen Kündigungserklärung bei der Come Unity maßgeblich. Fax und Email genügen nicht der Schriftform.

3. Höhe der Beiträge
3.1. Die Höhe des monatlichen Beitrags ist umseitig vereinbart.
3.2. Eine Veränderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19%) berechtigt die Come Unity ab dem Zeitpunkt der Geltung zu einer entsprechenden Anpassung der Beiträge.
3.3. Die Anzahl der Besuche bei Mitgliedschaften, mit einer limitierten Menge an Besuchen, gelten immer je Kalendermonat. Es können weitere Stunden außertariflich erworben werden. Diese kosten 35 € pro Stunde.

4. Fälligkeiten
4.1. Der monatliche Beitrag ist jeweils zum ersten des Monats im Voraus fällig und wird von dem umseitig genannten Konto per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.
4.2. Der Teilbeitrag sowie die Verwaltungsgebühr und die Kosten für die nötigen Datenträger sind einmalige Gebühren. Sie werden bei Abschluss der Vereinbarung sofort fällig und je nach Abschlussdatum unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Bankvorlauffristen, eingezogen. Sie sind nicht erstattungsfähig
4.3. Der gesetzlichen Avisierungspflicht im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens wird durch die Angaben in der Nutzungsvereinbarung und in den AGBs nachgekommen. Ansonsten wird die Avisierungspflicht ausgeschlossen.

5. Rücklastschriften
Im Falle eines vom Mitglied verschuldeten, nicht erfolgreichen Lastschrifteinzugs entstehen dem Mitglied Bank- und Bearbeitungsgebühren in Höhe von EUR 9,00 pro entstandener Rücklastschrift. Diese werden je nach Datum der Rücklastschrift per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.

6. Angebotsumfang
6.1. Diese Vereinbarung berechtigt das Mitglied während der regulären Öffnungszeiten die jeweils angebotenen Kurse im Umfang der persönlichen Mitgliedschaft (in Bezug auf die Anzahl der Besuche und die Auswahl zwischen Small Group und Large Group Training) zu nutzen. Hiervon ausgenommen sind auf- oder einzelpreispflichtige Angebote, die nicht in der aktuellen Mitgliedschaft enthalten sind. Hiervon ausgeschlossen sind in jedem Fall, Personal Training, sowie die Nutzung des Personal Training Bereichs, Behandlungen und Speisen.
6.2. Die Come Unity behält sich vor Einzelangebote, insbesondere Small Group und Large Group Kurse zu ändern. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf die Aufnahme oder Aufrechterhaltung solcher speziellen Angebote, solange das grundsätzliche Angebotsspektrum hierdurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
6.3. Die Come Unity garantiert nicht dafür, dass dem Mitglied zu jeder Zeit gewünschte Plätze in den Kursen zur Verfügung stehen.
6.4. Für Reparaturen und Renovierungen behält sich die Come Unity das Recht vor, Teilbereiche für einen angemessenen Zeitraum zu sperren, ohne dass dem Mitglied hieraus ein Minderungsrecht entsteht.

7. Pflichten des Mitglieds
Jede Änderung dieser Vereinbarung zugrunde liegenden Daten des Mitglieds (z.B. Änderung der Adresse, der Bankverbindung etc.) ist der Come Unity umgehend in schriftlicher Form Mitzuteilen. Verwaltungsgebühren und Mehraufwand, die mangels korrekter Daten (z.B. durch fehlende Abbuchung) entstehen sind vom Mitglied zu tragen.

8. Nutzungsbedingungen
8.1. Das Mitglied ist verpflichtet, sich an die vertraglichen Bestimmungen und die von der Come Unity ausgegebene und im Center aushängende Hausordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung zu halten. Den Anweisungen des Come Unity Personals ist in jedem Falle Folge zu leisten.
8.2. Missachtet ein Mitglied die Hausordnung oder Anweisung des Personals, so ist die Come Unity berechtigt, die Mitgliedschaft nach Abmahnung außerordentlich zu kündigen. Davon abhängig gilt ein Außerordentliches Kündigungsrecht in besonders schweren Fällen des Fehlverhaltens oder aus wichtigem Grund. Die Mitgliedsbeiträge für die Restlaufzeit werden in diesem Fall sofort fällig.
8.3. Zum Schutz vor Missbrauch und zwecks Zugangskontrolle berechtigt das Mitglied die Come Unity ein digital erstelltes Foto des Mitglieds dem persönlichen Datensatz (Personenstamm) zuzuweisen.
8.4. Der Verzehr von Alkoholischen Getränken und Speisen ist ausschließlich im Bereich der Theke und der Lounge gestattet. Der Verzehr von Mitgebrachten nicht alkoholischen Getränken ist im gesamten Studio erlaubt.
8.5. Die Verwendung von zerbrechlichen Gegenständen (z.B. Glasflaschen) ist ausschließlich im Bereich der Theke und Lounge gestattet. In allen anderen Räumen sind zerbrechliche Gegenstände ausdrücklich nicht gestattet.

9. Verzugsfolge
9.1. Kommt ein Mitglied mit zwei Monatsbeiträgen in Rückstand, ist die Come Unity berechtigt, den zum nächstmöglichen Kündigungstermin fällig werdenden Restbetrag geltend zu machen. Bank- und Bearbeitungsgebühren sind vom Mitglied zu tragen. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
9.2. Die Come Unity ist darüber hinaus berechtigt, ab Verzugseintritt seine Leistungen bis zum Beitragsausgleich (Verzugsende) einzustellen.
9.3. Bei wiederholtem Zahlungsverzug behält sich die Come Unity das Recht zur außerordentlichen Kündigung vor. Die Mitgliedsbeiträge werden in diesem Fall sofort fällig.

10. Stilllegung
10.1. Die Mitgliedschaft kann während der Dauer ohne Angaben von Gründen pro Kalenderjahr einen Monat stillgelegt werden. Während der Stilllegung ruht die Mitgliedschaft, ein Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben. Die Grundlaufzeit verlängert sich um die Dauer der Stilllegung.
10.2. Stilllegungen nach lit. a. müssen schriftlich mindestens 10 Werktage vor Beginn der Stilllegung beantragt werden. Sie erfolgen nur monatsweise und können nicht rückwirkend gewährt werden.
10.3. Bei Kündigung während einer Stilllegung verschiebt sich der frühestmögliche Kündigungstermin um die Dauer der Stilllegung.
10.4. Die Stilllegung ist ein unverbindliches Angebot. In Anspruch auf die Möglichkeit der Stilllegung besteht hierbei nicht, vielmehr behält sich die Come Unity ausdrücklich vor, dieses Angebot auch während der Grundlaufzeit ersatzlos zurückzuziehen.
10.5. Außerordentliche Kündigungen sind geregelt unter Punkt 12.

11. Krankheit, Ausfallzeit
11.1. Machen es die persönlichen Umstände unmöglich das Leistungsangebot der Come Unity zu nutzen, entsteht hieraus grundsätzlich keine Entbindung aus den vertraglichen Verpflichtungen. Jedoch bietet die Come Unity in besonderen Fällen folgende Regelungen an:
11.2. Bei durch ärztliches Attest nachgewiesener Sportunfähigkeit, die die Dauer von vier Wochen übersteigt, kann die Mitgliedschaft auch über den Zeitraum von vier Wochen hinaus monatsweise stillgelegt werden.
11.3. Bei Schwangerschaft kann die Mitgliedschaft für bis zu zwölf Monate stillgelegt oder gekündigt werden. Ein Nachweis der Schwangerschaft ist erforderlich.

12. Außerordentliche Kündigung der Mitgliedschaft
12.1. Ein Wohnortwechsel berechtigt zur außerordentlichen Beendigung der Mitgliedschaft, wenn der Wohnortswechsel durch Bescheinigung der Meldebehörde nachgewiesen werden kann und der neue Wohnort mehr als 20 km von dem nächsten Come Unity Studio entfernt ist.
12.2. Die Schließung eines Come Unity Studios berechtigt zur außerordentlichen Kündigung, wenn danach das nächstgelegene, oder verlegte Come Unity Studio mindestens 20 km weit vom Hauptsitz des Mitglieds entfernt.
12.3. Eine Kündigung ist ebenso möglich, falls dem Mitglied aus gesundheitlichen Gründen eine weitere Nutzung der Leistung der Come Unity nicht mehr zumutbar ist, wie bspw. eine durch fachärztliches Attest nachgewiesene Schwangerschaft oder dauerhafte Sportunfähigkeit.
12.4. Außerordentliche Kündigungen müssen in schriftlicher Form eingereicht werden und können erst bei vollständigem Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen berücksichtigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Monatsende.

13. Höhere Gewalt
Wird es der Come Unity aus nicht zu vertretenden Gründen (höhere Gewalt) unmöglich Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Minderung. Das Mitglied hat jedoch das Recht, entsprechend der Dauer der Ausfallzeiten nach Ende der regulären Mitgliedschaft kostenlos weiter zu trainieren.

14. Gesundheit des Mitglieds
Die Come Unity empfiehlt jedem Mitglied einen Arzt für einen Test der gesundheitlichen Eignung zu konsultieren. Die Come Unity übernimmt keine Verantwortung für die gesundheitliche Eignung des Mitglieds.

15. Haftung
15.1. Die Come Unity haftet grundsätzlich nicht für Schäden, die dem Mitglied im Rahmen der Angebotsnutzung entstehen. Ausgenommen hiervon ist die Haftung bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie bei Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten durch die Come Unity und seine Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die Ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
pp. Die Haftungssumme ist für Sachschäden auf EUR 500.000 für Personenschäden auf EUR 1.000.000 beschränkt


16. Wertgegenstände
Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mitzubringen. Von Seiten der Come Unity wird keinerlei Haftung für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das zur Verfügung stellen von Spinden begründet keinerlei Pflichten von der Come Unity in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.

17. Minderjährige
Bei Minderjährigen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung des Erziehungsberechtigten möglich. Die Zahlung kann bei monatlicher Abbuchung nur über das Konto des Erziehungsberechtigten erfolgen.

18. Datenschutzerklärung
Mit seiner Unterschrift stimmt das Mitglied der elektronischen Speicherung und Verwendung der persönlichen Daten durch die Come Unity zu. Die Come Unity ist berechtigt zur Verwendung und Verarbeitung aller Daten, die im Zuge der Anmeldung oder später bekannt gegeben werden sowie Daten, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme und Verrechnung von Leistungen anfallen. Die Verwendung der erhobenen Daten umfasst die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung für Marketingzwecke oder interne Statistiken ausschließlich von und für die Come Unity. Die Zustimmung zur Verwendung und Verarbeitung der persönlichen Daten kann vom Mitglied jederzeit wiederrufen werden. Daten werden in keinem Fall an Dritte weiter gegeben oder diesen zugänglich gemacht.

19. Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien haben dann eine neue Vereinbarung zu treffen, die der unwirksamen Klausel rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

20. Schriftform
Mündliche Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bestehen nicht. Zum Abschluss, der Änderung, der Übertragung sowie der Beendigung dieser Mitgliedschaft bedarf es in jedem Fall einer schriftlichen Erklärung oder Vereinbarung zwischen dem Mitglied und der Come Unity. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform. Für eine mögliche Fristwahrung zählt das Datum des Zugangs bei der Come Unity, nicht der Poststempel.


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